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Das Presbyterium beschließt Coronaschutz-Regeln für die Kirchengemeinde, auch für Gottesdienste und für Heiligabend

Foto: Seb. Schmidt

Das Presbyterium hat die Aufgabe, die Regelungen im Blick auf den Coronaschutz in unserer Kirchengemeinde zu bestimmen. So hat das Presbyterium in seiner Sitzung am Donnerstagabend (09.12.) beschlossen, dass ab dem 4. Advent (19.12.) für Gottesdienste die „2G“-Regelung gilt. Wer dann einen Gottesdienst besucht, der in einem der Gemeindehäuser stattfindet, muss nachweisen können, das sie*er geimpft oder genesen ist. Dazu muss ein Impfnachweis und ein Lichtbildausweis mitgebracht und vorgezeigt werden. Dies gilt für alle ab dem 18. Lebensjahr, für alle Jüngeren reicht die Testung in der Schule oder ein Bürgertest aus. Es ist weiterhin eine medizinische Maske im Gottesdienst zu tragen.

Die Weihnachtsgottesdienste sollen wie in der Gemeindezeitung angekündigt stattfinden. Allerdings werden die Gottesdienste an Heiligabend „draußen“ auf den Vorplätzen stattfinden. Hierbei muss eine medizinische Maske getragen werden und zudem gilt „3G“ – es können also vollständig Geimpfte, Genesene sowie tagesaktuell Getestete teilnehmen. Kinder im Schulalter (bis 18 Jahre) gelten aufgrund der Tests in den Schulen als „Getestete“.
Darüber hinaus wird es einen Gottesdienst an Heiligabend „drinnen“ im Dietrich-Bonhoeffer-Haus geben. Zu diesem sind jene Menschen aus der Kirchengemeinde eingeladen, denen die Teilnahme an einem Gottesdienst „draußen“ nicht möglich ist. „Drinnen“ wird „2G“ mit med. Maske gelten und zudem muss man sich anmelden.